image
Wir ermutigen Sie, Ihren Hinweis abzugeben
image

Hinweis Portal

Hinweis PortalGeben Sie Ihren Hinweis ganz einfach online über unser Portal ab. (auch anonym möglich)Whistleblowing, das Enthüllen von Informationen, die eine Verletzung des Gesetzes, unethisches Verhalten oder Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Menschen und Organisationen vor Missbrauch und Gefahren. Um diesen Menschen und Unternehmen zu helfen, haben wir ein Meldeportal für Hinweisgeber (Whistleblower) eingerichtet.
image

Hinweis Portal

Hinweis PortalTelefonische Hinweise unter

+49 (0) 800 123 456 78

Wenn Sie anonym bleiben möchten, können Sie sich auch an unseren unseren Anrufservice wenden, der sicherstellt, dass Ihre Eingabe vertraulich und anonym bleibt. So können Sie ganz einfach helfen, ungesetzliche und unethische Aktivitäten zu verhindern und die Welt ein Stückchen besser zu machen.

Integrityportal Meldestelle

Mit unserem Meldeportal können alle Personen, die glauben, dass missbräuchliche Aktivitäten in einer Firma, Organisation oder Gemeinde vorliegen, sicher und optional auch anonym ihren Hinweis einreichen und uns beim Schutz von Menschen und Unternehmen unterstützen. Es ist sehr wichtig, dass Whistleblower anonym bleiben können, da sie sonst Angst haben könnten, dass sie Kosten oder Nachteile erleiden, wenn sie melden. Mit unserem Meldeportal können sie sicher und diskret helfen.

Online Meldung einreichen

FAQ (Häufige Fragen)

Muss ich anlässlich meiner Meldung Nachteile befürchten?

Mit unserem Meldeportal können alle Personen, die glauben, dass missbräuchliche Aktivitäten in einer Firma, Organisation oder Gemeinde vorliegen, sicher und optional auch anonym ihren Hinweis einreichen und uns beim Schutz von Menschen und Unternehmen unterstützen. Es ist sehr wichtig, dass Whistleblower anonym bleiben können, da sie sonst Angst haben könnten, dass sie Kosten oder Nachteile erleiden, wenn sie melden. Mit unserem Meldeportal können sie sicher und diskret helfen.

Wie kann ich meine Meldung einreichen?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meldung schriftlich, mündlich oder persönlich einzureichen. Welchen Weg Sie bevorzugen, bleibt Ihnen unbenommen.

Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Ja. Dies ist im Gesetz so vorgeschrieben (§ 8 HinSchG). Wird Ihre Identität oder der Sachverhalt Dritten mitgeteilt, müssen Sie hiervon im Vorfeld unterrichtet werden.

Muss ich meine Identität preisgeben?

Nein. Auch anonyme Meldungen werden bearbeitet. Es ist gleichwohl ratsam, Ihre Identität mitzuteilen, da dies die Aufklärung des Sachverhaltes erleichtert.

Gibt es auch andere Stellen, wo ich Missstände melden kann?

Sie haben die Möglichkeit, sich auch an eine externe Meldestelle zu wenden. Sie können ferner die Öffentlichkeit anrufen, wenn die Meldung bei der Meldestelle fruchtlos bleibt.

Welche Ansprüche habe ich im Falle von Repressalien?

Erleiden Sie aufgrund Ihrer Meldung wie auch immer geartete Nachteile, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche zu.

Was passiert, wenn sich meine Meldung als falsch herausstellt?

Es ist freilich wichtig, dass Sie Meldungen nur im Falle konkreter Verdachtsmomente einreichen. Jedoch müssen Hinweisgeber nur im Falle grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatzes Schadensersatz leisten.

Bis wann wird muss meine Meldung bearbeitet werden?

Der Eingang Ihrer Meldung wird spätestens nach 7 Tagen bestätigt. Deren Prüfung muss binnen 3 Monaten abgeschlossen sein.
imageIntergrityportal bietet Unternehmen und staatlichen Stellen ein einfaches System für Rechtskonformität & Compliance